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Maßnahmenbereich 1: Know-How-Vermittlung
- Modul 1.1. In einer Auftakt- und Informationsveranstaltung werden das Projekt, die Situation des Ökolandbaus in der
Grenzregion anhand der mit Modul 4.2/4.3 erfassten Daten und die Möglichkeit künftiger Synergien und Kooperationen
dargestellt und unter den Teilnehmern diskutiert. Zielgruppe sind land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe, Berater,
Verbände, regionale Be-hörden und interessierte Bürger.
- Modul 1.2. Es werden Fachexkursionen zum gegenseitigen kennen lernen von Agrar-Betrieben im Grenzgebiet und von
guten Beispielen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit organisiert. Diese Veranstaltungen dienen dem Hinzulernen von
fachlichen Problemlösungsmöglichkeiten, der Begegnung der Menschen im Grenzgebiet und dem Knüpfen von Kontakten zwischen
den Wirtschaftsbeteiligten. Zielgruppe sind primär Unternehmen der ökologischen Land- und Ernährungs-wirtschaft.
- Modul 1.3 Wirtschaftliche Zusammenarbeit scheitert oft an der Fähigkeit zur interkultureller Kommunikation.
In diesem Aktiv-Seminar lernen die Teilnehmer die Umgangsformen und die Gepflogenheiten im Geschäftsleben der Menschen der
jeweils anderen Grenzseite kennen. Außer-dem werden Verständigungsstrategien trainiert und die interkulturelle Kompetenz
geschult. Dies ist erforderlich zum besseren Verstehen der zukünftigen Geschäftspartner und beschleunigt die gegenseitige
Akzeptanz und den Abbau von Vorbehalten. Zielgruppe sind Fach- und Führungs-kräfte der Unternehmen, Berater und
Multiplikatoren (Fachlehrer, Agrarverwaltung, Verbände etc).
- Modul 1.4. In diesem Fortbildungsseminar stehen Fragen zur Sicherung des Absatzes durch verbessertes Marketing,
stärker marktangepasstes Angebot, Betonung des „regionalen Charakters“ der Produkte und verbesserte Qualitätssicherung
bei Produktion und Lagerung im Vordergrund. Insbesondere sollen „best practice“ Lösungen für die Nutzung des Standortvorteils
„aus der Region“ gezeigt werden, die für sächsische und niederschlesische Betriebe gleichermaßen eine wirksame Abgrenzungsstrategie
von überregionalen Importen sein kann. Das Know-how soll helfen, dass die Betriebe ihre Unternehmensstrategie besser den
erhöhten Marktanforderungen anpassen können. Zielgruppe sind Fach- und Führungskräfte von Unternehmen.
- Modul 1.5 Im Modul Wirtschaft, Agrarpolitik und Recht werden die Grundlagen des agrar-wirtschaftlichen Systems
der beiden Länder, die Organisation von Agrarverwaltung und Agrarpo-litik sowie die rechtlichen Fragen des grenzübergreifenden
Waren- und Dienstleistungsaustauschs (Deklarationspflichten, Hygienebestimmungen, Arbeiten im Nachbarland etc.) in drei
Workshops vorgestellt und die Konsequenzen für die eigenen Unternehmen erarbeitet. Diese Kenntnisse sind für die Unternehmen
zum einen für eine Planung und Folgenabschätzung der Wirtschaftstätigkeit im Nachbarland erforderlich. Wer im und mit dem
Nachbarland Geschäfte machen will sollte die Wirtschafts- und Rechtsbedingungen gut kennen, um Risiken einschätzen zu können.
Die Unter-nehmensleiter werden außerdem hier auch die Kenntnisse und Argumente erhalten, die erforder-lich sind, um ihre Mitarbeiter
und andere Personen in ihren Haushalten für den Kennenlern- und Annäherungsprozess mit dem Nachbarland zu gewinnen,
was für die grenzüberschreitende Zu-sammenarbeit wichtig ist. Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte von Unternehmen der
ökologi-schen Land- und Ernährungswirtschaft sowie Multiplikatoren.
- Modul 1.6. In diesem Modul sind die zu erwartenden und erforderlichen Beratungsgespräche mit Workshopteilnehmern,
Teilprojektgruppen, Initiativen, Anschlussprojekten und einzelnen Personen zusammengefasst, die auf EkoConnect in Verbindung
mit dem Projekt zukommen werden, die im Sinne des Projektes wahrgenommen werden sollten und die nicht einzelnen Veranstaltungen
zugeordnet werden können. Darunter fallen beispielsweise Gespräche zu Projektideen, die nach Workshops entstehen oder die Teilnahme
an Besprechungen von Unternehmen, die an Pro-jektveranstaltungen teilnahmen und die dann eine grenzübergreifende Zusammenarbeit
beginnen wollen und den Antragsteller um ein Beratungsgespräch bitten. Es handelt sich ausschließlich um Beratungsgespräche,
die im Zusammenhang mit dem beantragen Interreg-Projekt stehen.
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